Infos für Einsatzstellen

Wir sind ein breit aufgestellter Träger für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund. Unsere FSJ-Einsatzstellen befinden sich u.a. in Krankenhäusern, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten, Altenheimen und Psychiatrien.

Ablauf

Beim Club Dialog e.V. ist grundsätzlich zu jeder Zeit des Jahres der Einstieg in ein FSJ möglich – hierfür gibt es bei uns keine festen Fristen.
Für die offizielle Anerkennung des FSJ muss von den Freiwilligen eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten absolviert werden. Die typische Verweildauer beträgt jedoch ein Jahr. Insgesamt können maximal 18 Monate im Rahmen des FSJ von den Freiwilligen geleistet werden.
Eine Unterbrechung der Freiwilligendienstzeit ist möglich.
Das FSJ ist grundsätzlich als Vollzeittätigkeit konzipiert.

Neben der Arbeit in den Einsatzstellen gehört zur Absolvierung des FSJ eine Reihe von Bildungstagen. Diese werden verbindlich durch den Träger und dessen Bildungsreferenten angeboten.
Ein sechsmonatiges FSJ wird mit 15 Bildungstagen, ein zwölfmonatiges FSJ mit 25 Bildungstagen begleitet. In der Regel werden die Bildungsangebote in wöchentlichen Block-Einheiten durchgeführt.
Die Freiwilligen sind zur Teilnahme an diesen Bildungsseminaren verpflichtet. Darum müssen sie in dieser Zeit von den Einsatzstellen freigestellt werden (Seminarzeit gilt als Arbeitszeit).
Alle Seminartermine werden sowohl den Teilnehmer*innen als auch den Einsatzstellen jeweils zu Beginn der FSJ-Zeit bekannt gegeben.

Vertragliche Grundlagen

Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen ist der Vertrag zwischen dem Träger und der Einsatzstelle. Dieser Vertrag verpflichtet die Einsatzstelle jedoch NICHT dazu, zu jeder Zeit einen Platz für einen FSJler*in anzubieten. Möchte die Einsatzstelle einen Freiwilligen beschäftigen, kommt zusätzlich ein 3er Vertrag zwischen Einsatzstelle, Träger und Freiwilligem (bei minderjährigen Teilnehmer*innen zusätzlich deren Eltern) zur Anwendung.

Für alle Verträge mit den Freiwilligen gilt: Es gibt eine 12-wöchige Probezeit, danach tritt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen in Kraft.
Bei besonderen Gründen, wie die Aufnahme einer Ausbildung oder der Beginn eines Studiums, gelten Ausnahmeregelungen für die Kündigungsfrist. (Durch die oftmals sehr kurzfristigen Zusagen der Ausbildungseinrichtungen, können die FSJ-Verträge durch die Freiwilligen gleichermaßen kurzfristig aufgelöst werden, um den Einstieg in die Berufsbildung nicht zu behindern.)
Des Weiteren haben alle FSJler*innen, unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub innerhalb einer 12-monatigen Freiwilligendienstdauer.

Für die Besetzung der FSJ-Stellen kann einerseits der Träger Freiwillige vorschlagen, die dann durch die Einsatzstelle bewertet und ausgesucht werden. Andererseits kann auch die Einsatzstelle selbst FSJler*innen akquirieren, die dann vom Träger überprüft und eingestellt werden.

Alle FSJler*innen sind verpflichtet, ihre Immunisierung gegen Masern durch Bescheinigung über Antikörper oder Impfung nachzuweisen. Auch muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, welches nicht älter als 6 Monate sein soll, beim Träger hinterlegt werden. Zudem müssen sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Information zum Seuchenschutzgesetz einholen und vorweisen.

Wir legen größten Wert darauf, dass die FSJ-Bewerber*innen vor dem Unterschreiben der Vereinbarung mindestens einen Tag in der potentiellen Einrichtung hospitiert haben.

 

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